Obituarien

von | Juli 25, 2013

Eine Nachruf (Substantiv und Adjektiv, vom lateinisch obitus Der Name des Verstorbenen und der Jahrestag seiner Beerdigung werden in einem Register festgehalten, um Gottesdienste für die Ruhe seiner Seele abzuhalten. Die Kirchen und Klöster besitzen ein Obituarium, d. h. ein Register, in dem - am Tag ihres Todes - die Namen von Wohltätern, Äbten, Mönchen (Nonnen) und anderen Personen, die mit dem Leben der Abtei verbunden sind, eingetragen werden. Außerdem die Nachrufe die den Gründern der besonderen Einrichtung zustehen: das Nachrufregister.
Der Schrank, in dem das Register aufbewahrt wurde, konnte im weiteren Sinne ebenfalls Obituarium genannt werden.
In KirchenrechtWenn ein Geistlicher vor Gericht ein Pfandrecht einforderte, das durch den Tod des Inhabers frei geworden war, war er ein Nachruf-Anwärter.
Man findet in den AG Tournai für die folgenden Gemeinden:
Mourcourt (VIVe  Jahrhundert, 1 Artikel)
OeudeghienKapelle Notre-Dame du Buisson (1732-1736, 1 Artikel)
Papignies (XVI-XVIIIe Jahrhundert, 2 Artikel
Péruwelz (XVIIIe Jahrhundert, 3 Artikel)
Stambruges (1689-1729, 1 Artikel)
Tournai : Saint-Nicaise (XVIIe Jahrhundert, 1 Artikel)
Quellen: Les archives de l'État dans les Provinces, aperçu des fonds et collections, Les provinces Wallonnes, AGR, 1975
Quellen: http://fr.wikipedia.org/wiki/Obituaire

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