Wenn Sie sehen, dass Ihr Name in verschiedenen Urkunden unterschiedlich geschrieben wird. Das bedeutet nicht, dass es sich nicht um Ihre Vorfahren handelt.
Nur die Abstammung kann bestimmenr ein Vorfahre identifiziert sich in Bezug auf einen anderen!
Abstammung : Prinzip, das die Übertragung von Verwandtschaftsverhältnissen präzisiert. Eine Abstammung zwischen zwei Individuen besteht, wenn der eine von dem anderen abstammt oder wenn beide von derselben Person abstammen. Die Gesamtheit der sozialen Prozesse, die von Generation zu Generation die Verwandtschaft zwischen Individuen oder die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe definieren.
Natürliche Abstammung : Verwandtschaftsverhältnis, das ein Kind mit seinem Vater (väterliche Abstammung), seiner Mutter (mütterliche Abstammung) oder beiden (elterliche Abstammung, die nur verwendet wird, wenn die Eltern des Kindes nicht rechtmäßig verheiratet sind) verbindet.
Uneheliche Abstammung : Solange ein uneheliches Kind nicht freiwillig anerkannt wird oder seine Abstammung gerichtlich festgestellt wird, ist es seinen Eltern gegenüber rechtlich fremd. Sie sind nicht verpflichtet, es zu ernähren, zu pflegen und zu erziehen. Es ist nicht dazu berufen, von ihnen zu erben, aber wie jeder Ausländer kann es von ihnen Schenkungen erhalten oder als Vermächtnisnehmer eingesetzt werden.
Wenn Ihr Vorfahre einen häufigen Namen hat, sollten Sie nicht in die Falle der Homonymie tappen. Oftmals kann die Wiederholung desselben Vornamens zu Problemen führen. Sie müssen Ihre Quellen gegenprüfen!
Homonymie : Qualität von etwas, das gleichlautend ist.
Homonym: Bezeichnet eine Person, eine Stadt usw., die denselben Eigennamen wie eine andere Person hat.
Alter: Wird oft in Urkunden eingetragen, z. B. bei Hochzeiten oder Todesfällen, kann es sich um ungefähre Angaben handeln.
Verlassen Sie sich nicht auf das Jahr genau darauf, vor allem nicht bei älteren Urkunden.
Suchen Sie nach Geburtsurkunden in einem Bereich von zehn Jahren vor und nach dem geschätzten Datum.
Das Zuhause
Die Eheschließung musste in der Gemeinde stattfinden, in der einer der zukünftigen Ehegatten wohnte. Im Ancien Régime fand die Eheschließung traditionell in der Gemeinde der Braut statt.
Achtung: Wohnsitz bedeutet nicht unbedingt Geburtsort.
Quelle: Léon Roy, Dictionnairede Généalogie, Edition Labor 2001, S 280 & 332



