Unsere Wege der Familienforschung

Unsere genealogischen Spuren spiegeln die Geschichte und die Nachvollziehbarkeit der Vorfahren und der Familie einer Person wider, die häufig zur Erstellung eines Stammbaums verwendet werden.

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Les plans Popp

Popps Pläne

Die Popp-Pläne sind wahre Kuriositäten und interessieren Genealogen, Historiker, Regionalisten, archäologische Zirkel, Tourismus- oder Umweltverbände usw. Es handelt sich um alte Lithografien, die von Herrn Popp zwischen 1842 und 1879 für die Gemeinden der Provinzen Hennegau und Lüttich angefertigt wurden. Auch andere Provinzen waren Gegenstand seiner Arbeit, aber ich weiß nicht, wo sich ihre Pläne befinden, mit Ausnahme von einem Dutzend. Siehe die Fortsetzung des Artikels auf folgender Website...

MEURICE Jean Luc

MEURICE Jean Luc

Jean-Luc, unser Freund. Du wurdest am 17.10.1954 geboren. 65 Jahre später, am 20.10.2019, hast du uns verlassen. Du hast uns mit deinen kleinen Vorträgen zum Lachen und Weinen gebracht. Ein Teil von dir wird immer bei uns in Charleroi bleiben. Danke für alles, was du uns gegeben hast. Myriam.

Liste des élus de la province du Luxembourg de 1815 à 1830

Liste der gewählten Vertreter der Provinz Luxemburg von 1815 bis 1830

ADAMS Jean-Louis aus Bende, Mitglied der Provinzialstände des Feldordens von 1816 bis 1819. ANDRE Arsène, Mitglied des Provinzialrats des Kantons Sibret von 1872 bis 1875. Ständiger Abgeordneter von 1872 bis 1875. ANDRE Claude, Mitglied der Provinzialstände des Städteordens für Virton von 1816 bis 1830. Abgeordneter der Stände von 1816 bis 1830. ANDRE Joseph-Louis, Mitglied der Provinzialstände des Städteordens für Vianden von 1816 bis 1830. ANDRIN Jacques, Mitglied des Provinzialrats für die Kantone Etalle von 1862 bis 1866 und Virton von 1874 bis 1890. AUGUSTIN Pierre-Joseph, Mitglied der Provinzialstände des Städteordens für Remich von 1824 bis 1830. BALTIA Jacques-Joseph, Mitglied der Provinzialstände des Städteordens für Grevenmacher von 1825 bis 1830. BASSE Pierre-Auguste, Mitglied des Provinzialrats für den Kanton Bouillon von 1852 bis 1860. BEAUPAIN Jean-Guillaume, Mitglied des Provinzialrats des Kantons Vielsalm von 1848 bis 1860. BERGER Nicolas, Kongressabgeordneter für den Bezirk Arlon in den Jahren 1830 und 1831. Vertreter von Luxemburg von 1831 bis 1841. BERGH Célestin, Senator von Neufchâteau-Virton von 1853 bis 1862. BERGH Charles, Provinzialrat des Kantons Neufchâteau von 1861 bis 1867. Senator von Neufchâteau-Virton von 1867 bis 1878. Abgeordneter von Neufchâteau von 1880 bis 1884. BERGH Léon, Mitglied des Provinzialrats des Kantons Neufchâteau von 1882 bis 1890. BEVING Pierre, Mitglied der Provinzialstände des Städteordens für Grevenmacher von 1816 bis 1824. BIVER André, stellvertretender Kongressabgeordneter für den Bezirk Luxemburg im Jahr 1830, Sitz 1831. Provinzialrat des Kantons Luxemburg von 1837 bis 1839. Ständiger Abgeordneter von 1838 bis 1839. BON François-Victor, Mitglied der Provinzialstände des Feldordens von 1817 bis 1819 und von 1820 bis 1823 für den Bezirk Virton. BONJEAN Remacle, Mitglied des Provinzialrats des Kantons Marche von 1836 bis 1844. Vizepräsident des Rates von 1841 bis 1843....

Patrimoine religieux de Charleroi

Religiöses Erbe in Charleroi

Kirche Saint-Antoine (19. Jh.), Charleroi Chapelle du Calvaire (18. Jh.), Montignies-sur-Sambre Ancien Carmel (19. Jh.), Mont-sur-Marchienne Basilique Saint-Christophe (18. Jh.-Umbau 1955), Place Charles II in Charleroi Chapelle Saint-Fiacre (17. Jh.), Charleroi Chapelle Saint-Ghislain (Chor 16. Jh.), Dampremy Chapelle Notre-Dame de Heigne (12., 17. und 19. Jh.), Jumet Kirche Saint-Jean-Baptiste (16., 18. und 19. Jh.), Gosselies Kirche Saint-Laurent (Turm XI. Jh. - Kirche XVI. Jh.), Couillet Kirche Saint-Martin (Turm XII. Jh. - Kirche XV. Jh. - Querschiff XVIII. Jh.), Marcinelle Prieuré Saint-Michel (gegründet im 12. Jh. - umgebaut im 18. Jh.), Roux Eglise Notre-Dame de Miséricorde (1901-1904), Marchienne-au-Pont Chapelle Notre-Dame des Affligés (17.-18. Jh.), Jumet Eglise Saint-Paul (Rohbau XVI; Jahrhundert), Mont-sur-Marchienne Protestantischer Tempel (19. Jahrhundert), Boulevard Audent Nr. 20, Charleroi Eglise Saint-Rémy, Place Ferrer , Gilly Abbaye de Soleilmont (15.-18. Jahrhundert), Gilly Eglise Saint-Sulpice (18. Jahrhundert), Jumet Eglise Sainte-Vierge (19. Jahrhundert), Lodelinsart Eglise de la Sainte-Vierge (18. Jahrhundert), Roux Sources : https://fr.wikipedia.org/wiki/Liste_des_klassifizierten_Immobilienerbes_von_Charleroi...

Abbé de l’abbaye de Villers-la Ville de 1200 à 1788

Abt der Abtei von Villers-la Ville von 1200 bis 1788

  DE BOMAL Jacques 1276-1283 Abdankung DE BLOCQUERIE Robert 1283-1302 Abdankung Ende des Äbtissinnenamtes im Dezember 1283 DE GEEST Nicolas 1303-1307 Abdankung DE MALINES Radouard 1308-1310 Stirbt in Cîteaux 14. September 1311. DE PLANCENOIT Jacques 1310-1315 Abdankt erstes Abbot DE MALRE Jean 1315-1317 Stirbt in Rom DE PLANCENOIT Jacques 1317-1329 Erneut Abdankt Zweites Abbot DE MOUSTY Gérard 1329-.1330 Abdankung DE FAUX Henri 1330 Abdankung DE BRIGODE Désiré 1330-1333 Stirbt in Villers Das Abatiat endet am 07.09.1333 DE BRUXELLES Jean 1333-1336 Stirbt in Villers Beginn des Abatiats im Juni 1333 DE STEENBERGHE Jean Unbekanntes Abatiat. DE GENAPPE Albéric ????-1347 Stirbt in Villers Im Juni 1347 DE FRASNES Jean 1347-1358 Stirbt in Villers DE BRIGODE Nicolas 1358-1370 Stirbt in Villers DE HUY Martin 1370-1382 Stirbt in Villers, Ende des Abatiats am 04.06.1333 DE HOLERS Jean 1382-1393 Todesort unbekannt DE DORMAEL Otton 1393-1424 Stirbt in Villers Ende des Abatiats am 01.12.1424 KEYENOEGHE Gilles 1424-1433 Abdankung DE ROTSELAER Gérard 1433-1446 Abdankung VOIRTMAN Walter 1446-1459 Stirbt in Parc-les-Dames CALABER Francon 1459-1485 Stirbt in Löwen Ende des Abatiats am ??/11/1485 CAMPERNOELS Jean 1485-1502 Abdankung und Tod in Wilderen am 28.06.1503 REGNAULT Jean 1503-1524 Stirbt 1526 in Frankreich NATURELLE Philibert 1524-1529 Stirbt in Mechelen am 22. Juli 1529 Kommendatarabt VAN ZEVERDONCK Denis 1524-1545 Stirbt in Löwen um den 20. Februar 1545 A SPINA Denis 1545-1554 Stirbt in Villers Ende des Abatiats am 02.08.1554 HORTEBEEK Mathias 1554-1568 Stirbt in Löwen Ende des Abatiats am 04.11.1568 DE VLEESCHAUWER François 1568-1587 Stirbt in Villers Ende des Abatiats am 14.10.1587 HENRION Robert 1587-1620 Stirbt in Brüssel Ende des Abatiats am 29.01.1620 VAN DER HEYDEN Henri...

  1840-1880 Indiana collective: "History of Warrick, Spencer and Perry Counties, Indiana" Goodspeed Bros & Co originally published in 1882 Internet edition from the web site of Deb Murray(see web links): Perry County Biographies 1860-1865 Civil-War Francis BALACE: La Belgique et la guerre de Sécession, 1861-1865, étude diplomatique Université de Liège, Liège, 1979 1860-1865 Civil-War & Louisiana Francis BALACE: La guerre de Sécession et la Belgique : documents d'archives américaines 1861-1865 Ed. Nauwelaerts, Leuven, 1969 1860-1865 Civil-War Francis BALACE: Les Unités Belges de la Milice Louisianaise Revue Belge d'Histoire Militaire XVI/6, Brüssel, 1966 1860-1865 Civil-War Francis BALACE : Belgische Matrosen im Sezessionskrieg 1861-1865 (Revue Belge d'Histoire Militaire n° XXI) Musée Royal de l'Armée, Brüssel, 1976 1860-1865 Civil-War Francis BALACE: Belgische Offiziere der amerikanischen Bundesarmee 1861-1865 pp 336-347 1860-1865 Civil-War & New-York Francis BALACE : Belgische Offiziere eines New Yorker Freikorps "Les Enfants Perdus" 1861-1865 Centre D'histoire miliaire, Musée royal de l'armée et d'histoire militaire, Brüssel, 1969; 1860-1865 Civil-War Francis BALACE: Rekrutierungen in Belgien für die föderalen Truppen Center for American Studies, Brüssel, 1970 Emigration Joseph DELMELLE: L'expansion wallonne hors d'Europe Institut Jules Destrée, Gilly, 1967 Wisconsin Mary A. DEFNET; Jean DUCAT; Thierry EGGERICKX; Michel POULAIN: From Grez-Doiceau to Wisconsin De Boeck-Wesmael, 1986 at The State of Wisconsin Collection Edouard de MOREAU S. J.: Les missionnaires belges de 1804 jusqu'à nos jours (Die belgischen Missionare von 1804 bis heute) Editions Universitaires, Les presses de Belgique Leopold, Indiana De La Hunt, Thomas James. Perry County: a history Indianapolis: W.K. Stewart Co., 1916, 371 pgs. Wisconsin Antoine DE SMET: François C. Pétiniot und die wallonische Auswanderung in den Nordosten von Wisconsin von 1853 bis 1856 Wavriensa, Band II Nr. 2, 1953 Emigration Antoine DE SMET:...Album Antoine DE SMET Veröffentlichung des...

Belge aux États-Unis

Belgier in den USA

Belgier in den Vereinigten Staaten Belgier in Amerika: Kolonie nach Bundesstaat (Mit Statistiken über Belgier aus verschiedenen Quellen) Belgier in Amerika: American censues 1850/1860/1870 Kanadische Volkszählung: 1851,1861,1871 Belgier in Amerika: Biografien belgischer Siedler Belgier in Amerika: Katholische Missionen Belgiens Mehr über Ihre belgischen Vorfahren, die am Sitzungskrieg teilgenommen haben Hier ist ein Link, der Ihnen Infos über diesen Krieg liefert: http://freepages.rootsweb.com/~belgintheamcivwar/history/index.htm Bildquelle:...

Arrivée des émigrants à Ellis islands (New York)

Ankunft der Auswanderer in Ellis islands (New York)

Ankunft der Auswanderer Allgemeiner Index der Schiffe im Hafen von New York Alphabetischer Index der Ankunft nach Hafen zwischen 1820 und 1870 Dokument zur Einwanderung Ankunft der Auswanderer: Regelung und Gesetzgebung Offizieller Vertreter Belgiens in den USA Mehr über Ihre belgischen Vorfahren, die am Sitzungskrieg teilgenommen haben Hier ist ein Link, über den Sie Infos zu diesem Krieg erhalten können: http://freepages.rootsweb.com/~belgintheamcivwar/history/index.htm Images: ...

Les Belges dans la guerre civil en Amérique (Confédéré)

Belgier im Bürgerkrieg in Amerika (Konföderierte)

SOLDATEN IM ZIVILKRIEG Freiwillige nach Staaten Belgischer Soldat in der konföderierten Armee Mehr über Ihre belgischen Vorfahren, die am Sitzungskrieg teilgenommen haben Hier ist ein Link, über den Sie Informationen über diesen Krieg erhalten können: http://freepages.rootsweb.com/~belgintheamcivwar/history/index.htm Bild...

Les Belges dans la guerre civil en Amérique (Union)

Belgier im Bürgerkrieg in Amerika (Union)

SOLDATEN DES ZIVILKRIEGES: Amerikanische Freiwillige nach Staat Ehrenmedaillen Generalstab und Spezialeinheiten Liste der Personen, die als Belgier in den regulären Streitkräften registriert sind In der Marine Wohnorte von Bundessoldaten Register der provisorischen Registrierungen des Zivilkriegs, 1863-1865 Mehr über Ihre belgischen Vorfahren, die am Sessionskrieg teilgenommen haben Hier ist ein Link, der Ihnen Infos über diesen Krieg gibt: http://freepages.rootsweb.com/~belgintheamcivwar/history/index.htm Bild: https://www.pinterest.com/pin/480126010256001485/...

DOLHEN Marcel

DOLHEN Marcel

Geboren in Rhisne (Rhisnes) am 22.11.1891 und gestorben an der Yser am 07.02.1917. Sohn von DOLHEN Désiré und BEGUIN Félicie Belobigung vom 09.02.1917 Heldentod bei der Erfüllung seiner Aufgaben als Arzt, indem er unter heftigem Beschuss von Maschinengewehren und Gewehren nicht zögerte, einem verwundeten Soldaten zu Hilfe zu eilen, um zu versuchen, ihn dem Tod zu entreißen. Es gibt keine größere Liebe, sagt Jesus, als sein Leben für seinen Nächsten zu geben Ritter des Leopoldsordens mit Palme Kriegskreuz Yser-Gedenkmedaillen Medaille der Stadt Lüttich Quellen: Das Denkmal befindet sich entlang der Mauer der Kirche von Rhisnes Bildquellen Yves Heraly © (Alle Rechte vorbehalten) ...

Rectification des actes de l’état civil

Berichtigung von Personenstandsurkunden

Artikel 49 des Zivilgesetzbuches. In allen Fällen, in denen die Erwähnung einer Zivilstandsurkunde am Rand einer anderen bereits eingetragenen Urkunde erfolgen muss, wird sie auf Antrag der betroffenen Parteien vom Standesbeamten in den aktuellen oder in den im Gemeindearchiv hinterlegten Registern und vom Gerichtsschreiber des erstinstanzlichen Gerichts in den in der Geschäftsstelle hinterlegten Registern vorgenommen; Der Standesbeamte teilt dies innerhalb von drei Tagen dem kaiserlichen Staatsanwalt (Staatsanwalt des Königs) am Gericht mit, der dafür sorgt, dass der Vermerk in beiden Registern einheitlich erfolgt. Der Randvermerk muss mit roter Tinte geschrieben werden. Wenn es keinen ausreichenden Rand gibt, muss ein zusätzliches Register in doppelter Ausführung geführt werden, auf dessen erstem Blatt des Registers des laufenden Jahres ein Vermerk angebracht wird (Auszüge aus dem königlichen Erlass vom 8. Juni 1823 (Amtsblatt XVIII, Nr. 21). Artikel 46 des Zivilgesetzbuchs Wenn es keine Register gibt oder diese verloren gehen, wird der Beweis sowohl durch Urkunden als auch durch Zeugen erbracht; in diesen Fällen können Heiraten, Geburten und Todesfälle sowohl durch die Register und Papiere der verstorbenen Väter und Mütter als auch durch Zeugen bewiesen werden. Wenn die Berichtigung einer Personenstandsurkunde beantragt wird, wird sie, sofern keine Berufung eingelegt wird, vom zuständigen Gericht entschieden. Artikel 101 des Zivilgesetzbuchs Berichtigungsurteile werden vom Standesbeamten in die Register eingetragen...

Des actes d’adoption

Akte der Adoption

Die Wirkungen und Formen der Adoption sind im Zivilgesetzbuch, Buch I, Titel VIII, Kapitel 1, Abschnitt I und II, Artikel 345 bis 360, geregelt. Für die Zulassung der Adoption ist die Justizbehörde zuständig. Artikel 359 lautet: 'Innerhalb von drei Monaten nach diesem Urteil (dem Urteil des Berufungsgerichts, das die Adoption zulässt) wird die Adoption auf Antrag einer der beiden Parteien in das Zivilstandsregister (2) des Ortes eingetragen, an dem der Annehmende seinen Wohnsitz hat". Diese Eintragung erfolgt nur auf der Grundlage einer formgerechten Ausfertigung des Urteils des Berufungsgerichts; und die Adoption bleibt unwirksam, wenn sie nicht innerhalb dieser Frist eingetragen wird. Formular der Adoptionsurkunde: Jahr eintausendachthundert ...., am .... des Monats ...., um .... Uhr von .... vor uns (Namen und Stellung des Beamten) Zivilstandsbeamten der Gemeinde .... (Name, Vornamen, Alter, Beruf und Wohnsitz des Annehmenden) und N. (gleiche Angaben für den Angenommenen) erschienen, die uns das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts in ...., ergangen am ...., eingetragen am ...., über die Bestätigung der vor dem Friedensrichter des Kantons ...., Kreis ...., Provinz ...., am ...., in dem N. .... erklärt, N. .... zu adoptieren, und der genannte N. .... die ihm von N..... angebotene Adoption annimmt, zusammen mit dem Urteil des Berufungsgerichts mit Sitz in ...., erlassen am ...., das das erstinstanzliche Urteil bestätigt; und haben auf ausdrückliches Verlangen der genannten N. und N. (oder ...

Conversion des dates du calendrier républicain

Umrechnung der Daten des republikanischen Kalenders

Link: zu einem Umrechner für republikanische Daten Der republikanische Kalender wurde insbesondere in einem Zeitraum von 1793 bis 1806 verwendet, doch das Jahr I des republikanischen Kalenders begann offiziell am 1. Vendémiaire, also am 22. September 1792. Der Sextiltag (sechster epagomenischer Tag) wurde am Ende der republikanischen Jahre gegeben, die den mehrfachen Viererjahren vorausgingen. Folglich entspricht der 1. Vendémiaire des Jahres IV nicht dem 22. September, sondern dem 23. September 1795. Zwischen dem 23. September 1795 und dem 29. Februar 1796 (10. Ventose des Jahres IV) verschob sich die Korrespondenz somit um einen Tag. Das Jahr 1800 war kein Schaltjahr (1800 ist kein Vielfaches von 400), während das Jahr VIII ein Schaltjahr war. Ab dem 1. März 1800 (10. Ventose des Jahres VIII) gab es daher eine weitere Verschiebung um einen Tag zwischen den beiden Kalendern. Um die Daten in den einen oder anderen Kalender umzurechnen, kann man dies manuell berechnen oder Tools im Internet verwenden. Einige Genealogieprogramme haben ein Tool zur Datumsumwandlung integriert. Quellen: https://fr.wikipedia.org/wiki/Concordance_des_dates_des_calendriers_républicain_et_grégorien Bildnachweis:...

Déclarations de Nationalité 1934, 1935 & 1936

Staatsangehörigkeitserklärungen 1934, 1935 & 1936

BOIGELOT Elise Adélie Gh., verheiratete GUBULIN Amadeo Valentino - ohne Beruf Geboren in Floreffe am 12/02/1905 Wohnsitzerklärung abgegeben am 04/12/1934 in der Gemeinde Mornimont Angewandte rechtliche Bestimmungen : Gesetz vom 14/12/1932 Bemerkungen : Übergangsbestimmungen - Italienerin durch Heirat CASSART Marie-Thérèse, verheiratete CHEVALIER Victor Séraphin - ohne Beruf Geboren in Furnaux am 22/02/1863 Wohnsitzerklärung vom 09/11/1935 in der Gemeinde Faulx Angewandte Rechtsbestimmungen: Loi du 15/10/1932 Observations : Recouvrement - Française par mariage FLAHAUT Gabrielle Pauline Ghislaine, épouse CHEVALIER Maurice Léon - ohne Beruf Geboren in Faulx am 23/09/1903 Wohnsitzerklärung vom 09/11/1935 in der Gemeinde Faulx Angewandte Rechtsbestimmungen: Loi du 15/10/1932 Observations: Recouvrement - Française par mariage HOUYON Célina, épouse CHEVALIER Alexandre - ohne Beruf Geboren in Marcinelle am 28/05/1879 Wohnsitzerklärung vom 09/11/1935 in der Gemeinde Faulx Angewandte Rechtsbestimmungen: Loi du 15/10/1932 Observations: Recouvrement - Française par mariage LESSIRE Angèle Elisabeth Léontine, épouse DELLA SCHIAVA Giovanni - ohne Beruf Geboren in Soye am 11/03/1917 Wohnsitzerklärung vom 14/03/1936 in der Gemeinde Arsimont Angewandte Rechtsbestimmungen: Loi du 14/12/1932 Bemerkungen: Inkasso - Italiener durch Heirat JULIEN Albert Jules - Hausangestellter Geboren in Pesche am 21/06/1918 Wohnsitzerklärung vom 11/12/1935 in der Gemeinde Aublain Angewandte Rechtsvorschriften: Option Urteil Tribunal Dinant 13/02/1936 Bemerkungen: Französische Herkunft NICOLAS Alfred Joseph - Tagelöhner Geboren in Aublain am 07/06/1917 Wohnsitzerklärung vom 18/12/1935 in der Gemeinde Aublain, geboren am 18/12/1935...

Le Concile de trente Sessions 17 à 25 (18/01/1562 – 04/12/1563)

Das Konzil von dreißig Sessionen 17 bis 25 (18.01.1562 - 04.12.1563)

Der Nachfolger von Julius III, Papst Paul IV, Gian Pietro Caraffa, geboren am 28. Juni 1476 in Capriglio und gestorben am 18. August 1559 in Rom, war sehr unnachgiebig und das Konzil musste bis zur Ankunft von Pius IV, Gian Angelo Medici oder Medighino, geboren am 31. März 1499 in Mailand und gestorben am 9. Dezember 1565 in Rom, warten, bis es wieder aufgenommen werden konnte. Die Weigerung der Protestanten und Franzosen, an einem Konzil teilzunehmen, das ihrer Meinung nach zu sehr mit Rom verbunden war, verzögerte den Beginn der Sitzungen erneut. Sie wurden am 18. Januar 1562 wieder aufgenommen und befassten sich mit den verbotenen Büchern, der Kommunion und dem Messopfer. Der Kaiser forderte die Abschaffung des Zölibats für Priester und die Möglichkeit für Laien, den Kelch zu halten, aber diese Fragen wurden an den Papst verwiesen, der natürlich dagegen war. Die folgenden Sitzungen zogen sich in die Länge - eine neue Taktik der Kirche, um die Opposition zum Schweigen zu bringen. Die Langeweile und Entmutigung der Teilnehmer führte dazu, dass die Dekrete über den Zölibat der Priester, das Fegefeuer, die Anbetung der Heiligen und die Verehrung von Reliquien, die Jugend usw. leicht angenommen werden konnten. Das Ende des Konzils wurde am 4. Dezember 1563 verkündet und die Beschlüsse wurden im Januar 1564 vom Papst bestätigt. Fazit Die Ergebnisse des Konzils waren nicht so, wie es sich der Kaiser und die Völker Europas gewünscht hatten. Die Rückkehr der Protestanten in die Kirche war verfehlt worden und stattdessen war der Gegensatz zwischen den beiden Religionen deutlicher geworden. Das Konzil hatte jedoch das Verdienst, die Lehre des Katholizismus festzulegen und eine ganze Reihe von Missbräuchen abzuschaffen. Seine Dekrete wurden in allen Ländern Europas fast vorbehaltlos angenommen. Gian...

Le Concile de trente Sessions 9 à 16 (01/5/1551 – 28/04/1552)

Das Konzil von dreißig Sessionen 9-16 (01/5/1551 - 28/04/1552)

Sein Nachfolger Julius III. wurde von Karl V. aufgefordert, das Konzil rasch wieder zu eröffnen, was er am 1. Mai 1551 auch tat. Die Diskussionen drehten sich um die Eucharistie, die Buße, die letzte Ölung und um rechtliche Fragen, wobei die Thesen von Huldreich Zwingli, einem Schweizer Reformator und Humanisten, der eine von allen historischen Traditionen, der Heiligenverehrung, Bildern, Statuen und Orgeln gereinigte Religion anstrebte, und Martin Luther, einem Augustinermönch, der zum Priester geweiht wurde und ein Reformator war, mit dem Anathema belegt wurden. In seinen fünfundneunzig Thesen formulierte er einige wesentliche Punkte seiner zukünftigen Lehre. Auf Wunsch des Kaisers wurden einige Protestanten eingeladen, von denen einige an den Debatten teilnahmen. Die Vertretung Sachsens traf etwas später mit Kurfürst Mauritius von Sachsen an der Spitze ein, griff aber wider Erwarten plötzlich die Armeen des Kaisers an, der daraufhin fliehen musste. Das Konzil wurde aufgelöst und Karl V. musste den für die Katholiken ungünstigen Frieden von Passau unterzeichnen. Huldreich Zwingli Karl V. Martin Luther Zu: Das Konzil von dreißig Sessionen 17 -25 (18/01/1562 - 04/12/1552) Ikonografische Quellen: Huldreich Zwingli - Karl V. - Martin Luther © 2019 Heraly Yves - GéniWal Magazine n° 21, 2004 Alle Rechte vorbehalten ...

Concile de Trente – Sessions 1 à 8 (13/12/1745 – 17/09/1547)

Konzil von Trient - Sessionen 1-8 (13/12/1745 - 17/09/1547)

Cattedrale di San Vigillio, treto, Italien Der Papst sorgte dafür, dass die Arbeitsweise des Konzils es ihm erlaubte, die Beratungen nach seinen Vorstellungen zu kontrollieren und zu lenken. Die Versammlung der (überwiegend italienischen) Bischöfe musste nur Entscheidungen treffen, die von Kommissionen, die von päpstlichen Legaten ernannt wurden, diskutiert und vorgeschlagen wurden. Die ersten Sitzungen waren aufgrund der Diskrepanz zwischen dem, was die Völker und ihre Herrscher wollten, und den Themen, die das Konzil behandelte, ein Misserfolg. Die einen wollten den Missbrauch der Kirche stoppen und eine umfassende Reform ihrer Institutionen, während die Diskussionen auf die Auswahl der kanonischen Texte, die Rechtfertigung durch den Glauben und die sieben Sakramente (Ehe, Taufe, ...) gelenkt wurden. In der Tat stellte die Kirche ihre Position gegenüber der protestantischen Lehre klar und deutlich heraus, aber sie übte keine Selbstkritik. Als die Prälaten 1547 wiederholt protestierten, dass die Pest vor den Toren der Stadt stand, musste das Konzil nach Bologna verlegt werden. Karl V. verbot seinen Bischöfen, dem Umzug zu folgen, und da nicht genügend Teilnehmer erschienen, musste der Papst am 17. September 1549 die Aussetzung des Konzils verkünden. Zu: Das Konzil von dreißig Sessionen 9 bis 16 (01/5/1551 - 28/04/1552) Quellen: Bild: https://fr.tripadvisor.be/Attraction_Review-g187861-d2325632-Reviews-Cattedrale_di_San_Vigilio-Trento_Province_of_Trento_Trentino_Alto_Adige.html © 2019 Heraly Yves - GéniWal Magazine n° 21,...

Concile de Trente préambule

Konzil von Trient Präambel

Bereits im 15. Jahrhundert wurde die Notwendigkeit einer tiefgreifenden Reform der Kirche und ihrer Institutionen deutlich. Papst Pius II, Enea Silvio Piccolomini, geboren in Corsignano bei Siena am 18. Oktober 1405 und gestorben in Rom am 14. August 1464, hatte die Idee eines allgemeinen Konzils im Jahr 1460 verworfen, was Julius II., Giuliano Della Rovere, geboren in Albissola bei Savona am 05. September 1443 und gestorben in Rom am 20. Februar 1513, 1512 auf dem Laterankonzil bestätigte (die wirklichen Probleme, die durch die protestantische Reform aufgeworfen wurden, waren dort nicht angesprochen worden). Die Kirche wollte die Debatten nicht überstürzen, ein Krisenkonzil vermeiden und stattdessen durchdachte und tiefgreifende Reformen durchführen. Im Jahr 1530 kündigte Karl V., dessen Reich aufgrund der religiösen Streitigkeiten zu implodieren begann, auf dem Reichstag in Augsburg ein Konzil an, das bald abgehalten werden sollte. Papst Clemens VII, Giullo de Medicis, geboren am 26. Mai 1478 in Florenz und gestorben am 25. September 1534 in Rom, befürchtete, dass er überfordert sein könnte, und berief kurz darauf ein Konzil ein, ohne jedoch Ort und Zeit zu nennen. Erst sein Nachfolger Paul III., Alessandro Farnese, der im Februar 1468 in Canino geboren wurde und im November 1549 in Rom starb, legte auf Drängen Karls V. den 27. Mai 1537 in Mantua fest. Da der Herzog von Mantua zu strenge Bedingungen stellte, verlegte Paul III. ihn zunächst nach Vicenza und schließlich nach Trient, einer kleinen Bischofsstadt im italienischen Tirol. Das ökumenische Konzil von Trient konnte seine erste Sitzung erst am 13. Dezember 1545 eröffnen, also...

Le Concile de Trente

Das Konzil von Trient

Der Beginn der Kirchenbücher in unseren Provinzen. Angesichts der Kritik der Reformatoren und des Aufschwungs der Ehegesetze der protestantischen Staaten legen den Grundsatz einer obligatorischen kirchlichen Trauung und der Führung entsprechender Register fest. Das Konzil von Trient hat die Bedeutung des Verlöbnisses stark reduziert. So sehr vor dem Konzil Verlobungen, auf die sexuelle Beziehungen folgten, de facto in eine Ehe umgewandelt wurden. Das Konzil von Trient erließ 1563 allgemeine Vorschriften darüber, wie Tauf- und Heiratsregister zu führen sind. Die Kanones des «Tametsi»-Dekret über die Feierlichkeit der Ehe sind eindeutig: Nur eine ausdrückliche und feierliche Zustimmung, die in der Gegenwart formuliert wurde (ich nehme dich zur Frau), machte eine Ehe aus. Auch wenn sie in der Kirche oder vor der Kirche vollzogen wurde. Das Dekret stellt klar, dass eine Ehe ungültig ist, wenn sie nicht vor dem Pfarrer, zwei oder drei Zeugen geschlossen wird, bevor das Aufgebot veröffentlicht wird und ein Heiratsregister geführt wird. Die Bischöfe überließen ihre Anwendung den Provinzialsynoden. Diese Bestimmungen wurden 1614 durch das «Rituale Romanum» von Paul V. für Todesfälle ergänzt. Ab dieser Zeit häuften sich die bischöflichen Verordnungen, die ihre Führung vorschrieben. Die meisten Pfarreien legten jedoch erst nach 1600 oder sogar erst nach 1650 Register an. Die ältesten Taufregister in unserem Land stammen aus dem Jahr 1565. Sie wurden in der Gemeinde Sainte-Gudule und der Kapellenkirche geführt und werden im Brüsseler Stadtarchiv aufbewahrt, d. h. sie wurden kurz nach dem Konzil von Trient angelegt. Zu Konzil von Trient - Sessionen 1 bis 8 (13/12/1745 - 17/09/1547) © 2019 Heraly Yves...

Historique des Registres Paroissiaux en Belgique

Geschichte der Pfarrregister in Belgien

In der Antike Der Zivilstand existierte lückenlos. Schon Marc Aurel fand sich in Rom die Verpflichtung, Neugeborene zu registrieren, um später ihre Eigenschaft als freie Menschen nachweisen zu können. Die gesetzliche Registrierung von Eheschließungen gab es hingegen erst ab Justinian. Wie alt sind die Kirchenbücher? Bereits 1406 schrieb eine Synode den Pfarrern die Führung von Taufurkunden vor. Jahrhundert wurden sie in einigen Pfarreien allgemein eingeführt und unter Franz I. zur Pflicht (Artikel 51 der Verordnung von Villers-Cotterêts 1539). Mit der Verordnung vom April 1667, Titel XX, Art. 7-18 wurden die Pfarrer verpflichtet, die Urkunden zu verfassen, und das Lateinische wurde durch das Französische ersetzt. Das Edikt von Nantes (1568) übertrug den reformierten Geistlichen die Zuständigkeit für das Standesamt der Protestanten, die ihnen 1685 mit der Aufhebung desselben Edikts wieder entzogen wurde. Das Edikt von Ludwig XVI. (28. November 1787) beauftragte die Justizbeamten mit der Erstellung von Zivilstandsurkunden für Nichtkatholiken. Es ist festzustellen, dass unsere Regionen von diesem Edikt nicht betroffen waren. Wir stehen unter dem Einfluss der Spanier Mit der Reformation wird sich die Situation ändern. Angesichts der Kritik der Reformatoren und des Aufschwungs der Ehegesetze der protestantischen Staaten wird der Grundsatz einer obligatorischen kirchlichen Trauung und der Führung entsprechender Register aufgestellt. Vor dem Konzil wurde eine Verlobung mit anschließenden sexuellen Beziehungen de facto in eine Ehe umgewandelt. Das Konzil von Trient 15-12-1545 bis 4-12-1563 Das Konzil von Trient erließ 1563 allgemeine Vorschriften darüber, wie Tauf- und Heiratsregister zu führen sind. Die Kanones des Dekrets «Tametsi» über die Feierlichkeit der Eheschließung sind...

La naturalisation

Einbürgerung

Eintragung eines Einbürgerungsantrags in das Personenstandsregister Ist die Handlung, durch die ein Ausländer zugelassen wird, um belgischer Staatsbürger zu werden und die mit diesem Titel verbundenen Rechte und Vorrechte zu genießen. Art. 5 der Verfassung lautet: "Die Einbürgerung wird von der Legislative gewährt. Allein durch die große Einbürgerung wird der Ausländer in Bezug auf die Ausübung der politischen Rechte dem Belgier gleichgestellt. Infolge dieser Bestimmung wurde am 17. September 1835 ein Sondergesetz erlassen (Staatsanzeiger. XII, Nr. 647). Artikel 1: Die ordentliche Einbürgerung verleiht dem Ausländer alle bürgerlichen und politischen Rechte, die mit der Eigenschaft eines Belgiers verbunden sind, mit Ausnahme der politischen Rechte, für deren Ausübung die Verfassung oder die Gesetze die große Einbürgerung verlangen. Artikel 2: Die große Einbürgerung kann nur aufgrund herausragender Dienste für den Staat gewährt werden. Artikel 3: Die große Einbürgerung ist immer Gegenstand einer besonderen Bestimmung, außer in dem in Artikel 4 vorgesehenen Fall. Die ordentliche Zulassung mehrerer Ausländer zur ordentlichen Einbürgerung kann durch eine einzige Bestimmung ausgesprochen werden. Artikel 4: Die Einbürgerung des Vaters sichert seinen minderjährigen Kindern die Möglichkeit, denselben Vorteil zu genießen, vorausgesetzt, sie erklären innerhalb eines Jahres nach Erreichen der Volljährigkeit vor der Gemeindebehörde des Ortes, an dem sie ihren Wohnsitz oder Aufenthalt haben, gemäß Artikel 10, dass sie beabsichtigen, den Vorteil dieser Bestimmung zu genießen. Wenn die Kinder und Nachkommen volljährig sind, können sie, falls der Vater die große Einbürgerung erhält, die gleiche Gunst für hervorragende Dienste erhalten, die ihr Vater dem Staat geleistet hat. Artikel 5e: Die ordentliche Einbürgerung, außer in dem Fall, der durch...

Acte de reconnaissance

Urkunde über die Anerkennung

Natürliche Kinder sind Kinder, die außerhalb der Ehe gezeugt wurden. Nach dem Gesetz von 1936 werden Anerkennungsurkunden in drei Kategorien unterteilt: 1 Natürliche Kinder sind Kinder, deren Vater und Mutter zum Zeitpunkt der Empfängnis eine Ehe eingehen konnten. 2 Ehebruchskinder sind Kinder, deren Vater und Mutter oder einer von ihnen zum Zeitpunkt der Empfängnis mit einer anderen Person verheiratet waren. 3 Inzestuöse Kinder sind Kinder, deren Vater und Mutter in einem Grad miteinander verwandt oder verschwägert sind, dass die Ehe zwischen ihnen verboten ist: Art. 335 Zivilgesetzbuch: Die Anerkennung kann nicht zugunsten von Kindern erfolgen, die aus einem inzestuösen oder ehebrecherischen Verhältnis geboren wurden. Die Anerkennung eines nichtehelichen Kindes erfolgt durch eine öffentliche Urkunde (1), wenn sie nicht in der Geburtsurkunde erfolgt ist. Die Anerkennung wird bei der Anmeldung der Geburt vorgenommen oder die Anerkennung erfolgt nach der Geburt. Die Urkunde wird in die Register unter dem Datum eingetragen, wenn es ein solches gibt. Inhalt einer Anerkennungsurkunde. Anerkennung eines Kindes durch den Vater oder die Mutter nach der Eintragung des Kindes in die Zivilstandsregister: Im Jahr eintausendachthundert ist erschienen (Name und Vornamen, Alter, Beruf und Wohnsitz), der (oder die) uns erklärt hat, dass (er oder sie) sich als Vater oder Mutter eines Kindes des Geschlechts ... anerkennt, das uns am ... vorgestellt wurde und das wir in die Zivilstandsregister unter dem Namen und den Vornamen ... eingetragen haben, welches Kind (er oder sie) ....

Annexe aux mariages – Certificat d’indigence

Anhang zu Eheschließungen - Bescheinigung über Bedürftigkeit

Die Bedürftigkeitsbescheinigungen werden für die Gewährung von Erleichterungen oder Befreiungen zugunsten der Armen verlangt. Sie sind von der Formalität des Visums befreit (Königlicher Erlass vom 4. Januar 1849). Die Verantwortung für ihre Ausstellung liegt bei den Leitern der Gemeindeverwaltungen. Der Erlass vom 06. September 1814 (Amtsblatt III Nr. 26) befreit von der Zahlung der Registrierungsgebühren, die für eine Urkunde zu entrichten sind. Dieser Bescheinigung muss eine Erklärung des Steuereinnehmers beigefügt werden, in der festgestellt wird, dass diese Personen keine direkten Abgaben zahlen oder dass ihre Besteuerung 10 Fr. nicht übersteigt. Die Urkunden über die Bedürftigkeit müssen von der Erklärung des Steuereinnehmers begleitet sein, die im königlichen Erlass vom 6. September 1814 erwähnt wird. Géniwal bietet eine Reihe von Bedürftigkeitsakten in seiner neuen Datenbank New Isadora © HERALY Yves...

Archives de l’Etat

Staatliche Archive

ARCHIVES GENERALES DU ROYAUME (AGR) Rue de Ruysbroeck, 2-6 1000 Brüssel Tel. 00 32 (0)2 513 76 80 archives.generales@arch.be ARCHIVES DU PALAIS ROYAL Rue Ducale, 2 1000 Brüssel Tel. 00 32 (0)2 551 20...

Séminaire

Seminar

  Priesterseminar, 1603-1797 (40 Artikel). Gemäß den Vorschriften des Konzils von Trient wurde 1568 in Namur im ehemaligen Beginenhof von Rhisnes in der Nähe des Place Saint-Aubain ein Seminar errichtet, das jedoch...

Archives de l’ancien régime (2)

Archive des früheren Regimes (2)

Die höheren Gerichte Bailliage und späterer Provinzialrat von Tournai-Tournaisis, 1211-1794(11 Artikel). Oberes Provinzialgericht, das 1383 von Karl VI., König von Frankreich, eingerichtet wurde, um «über alle Fälle der Zuständigkeit, Souveränität und...

Archives de l’ancien régime (1)

Archive des früheren Regimes (1)

Zentrale Einrichtung der ehemaligen Fürstentümer Stände von Tournaisis, 15. Jahrhundert-XVI. Jahrhundert (906 Artikel). Repräsentativer Ständekörper der Vogtei Tournaisis, der nach der Annexion zusammen mit den Ständen von Tournai (Stadt und Vororte) gebildet wurde,...

Les registres paroissiaux (Hainaut)

Die Kirchenbücher (Hennegau)

Im Archiv von Tournai werden die Kirchenbücher und die alphabetischen Verzeichnisse aufbewahrt, die von den Gemeinden und Pfarreien hinterlegt wurden (Achtung, diese Hinterlegung ist fakultativ).

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